Aufgaben Datenbank

03.01.01 (Bayern) Umsetzen von Personalmaßnahmen

Laufende Nr
88
SYS_1
03
SYS_2
03.01
SYS_3
03.01.01
SYS_4
03.01.01
ORGEINHEIT
Personaldienste
UNB
Personalwesen
AUFGFAM
Büro und Personalbereich
ERAAA
Umsetzen von Personalmaßnahmen
Tarifgebiet
Bayern
BAY
7
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Für einen zugewiesenen Mitarbeiter-/Betreuungskreis Einstellungen, Versetzungen, Austritte, Entgeltveränderungen, Einstufungen, Umgruppierungen usw. unter Berücksichtigung tariflicher, betrieblicher und gesetzlicher Bestimmungen vorbereiten und nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten und mit den Fachabteilungen umsetzen. Vorauswahl über Bewerber nach Unterlagen treffen. Einstellvergütungen vorschlagen. Einstufungen, Umgruppierungen für eindeutige Fälle vornehmen. Bei Austritten Gespräche führen. Zeugnisse nach Abstimmung mit der Fachabteilung formulieren und zur Unterschrift weiterleiten. Auskünfte über interne und externe Regelungen erteilen. Mitarbeiter bei Versetzungswünschen beraten. Zur Vorbereitung von regelmäßigen Personalaktionen (z.B. Leistungsbeurteilungen) Unterlagen überprüfen und ggf. korrigieren, Aktion im Ablauf überwachen. Ergebnisse statistisch auswerten und kommentieren. Arbeitsverträge ausfüllen, versenden, Rücklauf überwachen. Nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten die Meldungen an den Betriebsrat veranlassen. Kosten in Zusammenhang mit Einstellungen ermitteln, Erstattungen (z.B. Fahrtkosten) veranlassen. Ggf. bei Zimmer- und Wohnungsbeschaffung unterstützen. Arbeitspapiere anfordern. Die Personalstammdaten erfassen und pflegen.

BBG

Die Umsetzung von Personalmaßnahmen im zugewiesenen Betreuungskreis unter Berücksichtigung von tariflichen, betrieblichen und gesetzlichen Bestimmungen erfordert eine mind. 3 jährige kaufmännische Berufsausbildung und zusätzlich vielseitige betriebliche Erfahrung (z.B. mit Einstellungen, Austritten, Vorauswahl von Bewerbern, Personalaktionen) und Weiterbildung (z.B. Tarifseminar, Arbeitsrecht).